Für das öffentliche Zeigen von Kunstwerken – egal, ob Bilder, Skulpturen, Performances, Videos, Fotografien usw. – soll eine Vergütung gezahlt werden.
Persönliche Anwesenheit der Künstlerin bzw. des Künstlers – sei es beim Aufbau der Ausstellung, bei der Durchführung einer Performance, der Herstellung einer Installation etc. – ist zusätzlich zu honorieren. Auch die Kosten für Reise, Aufenthalt und Übernachtung sind gesondert zu veranschlagen.
ver.di fordert:
Das Urheberrechtsgesetz muss geändert werden!
Ein Rechtsanspruch auf Ausstellungsvergütung ist zu ergänzen!
Zu ihrer Berechnung sind mit der VG Bild-Kunst noch keine Tarife vereinbart, da es gegenwärtig keine rechtliche Grundlage gibt.